Für Bürger Dritter Staaten

 

Gemäß dem neuen Gesetz 4146/18-06-2013 wird Staatsbürgern aus Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre gewährt, wenn sie Immobilien mit einem Mindestpreis von 250.000 € kaufen oder mieten. Diese Erlaubnis gilt auch für ihre Familienangehörigen und Betreuer, sofern es sich um Personen mit besonderen Bedürfnissen handelt. Sie kann für die gleiche Dauer verlängert werden, solange die Immobilie in ihrem Eigentum, Besitz und ihrer Kontrolle bleibt.

  1. Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Steueridentifikationsnummer) beim zuständigen Finanzamt..
  2. Eröffnung eines Kontos bei einer griechischen Bank.
  3. Auswahl eines Übersetzers für die präzise Übersetzung des finalen Vertrags.
  4. Beauftragung eines Steuerberaters mit der jährlichen Steuererklärung des Käufers.